Ein Verein ist wie ein Haus und seine Mitglieder sind sein Fundament. Sie legen den Zweck und das Selbstverständnis des Vereins in einer Satzung fest und vertreten seine Interessen. Darüber hinaus unterstützen die Mitglieder den Verein bei der Erfüllung des Vereinszwecks und fördern den Verein durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags auch finanziell. Im Falle des ACR: Centrums für Sexuelle Gesundheit e.V. liegt der Veinszweck in der Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens mit Fokus auf die sexuelle Gesundheit.

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  • ordentliche Mitgliedschaft,
  • Fördermitgliedschaft und
  • Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft wird durch den Vorstand verliehen. Dabei handelt sich in der Regel um Personen, die sich besonders im Sinne der Satzung engagiert haben. Fördermitglieder beteiligen sich in der Regel weniger intensiv an der Entwicklung des Vereins, fördern aber dessen Arbeit mit einem höheren Jahresbeitrag. Ehren- und Fördermitglieder unterstützen wie ordentliche Mitglieder die Ziele des Vereins. Sie haben Rede- und Antrags-, aber kein Stimmrecht.

Alle Vereinsmitglieder – egal ob ordentliche, Förder- oder Ehrenmitglieder – erhalten Einladungen zu allen Veranstaltungen des Vereins und der Mitgliederversammlung.

Ein ordentliches Vereinsmitglied kann durch die einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung die inhaltliche Ausrichtung des Vereines mitbestimmen. Die Mitgliederversammlung hat laut Satzung folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abberufung der Vorstandes,
  • Bestellung von zwei Rechnungsprüfenden,
  • Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes, des Kassenberichts und des Berichts der Rechnungsprüfungskommission,
  • Genehmigung des Haushaltsplans,
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und Auflösung des Vereins,
  • Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliederbeitrages,
  • Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern,
  • Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern oder des Vorstandes.

Der Antrag auf Fördermitgliedschaft (PDF) und der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft (PDF) kann persönlich bei uns abgeben sowie per Post oder E-Mail zugesendet werden. Der Vorstand entscheidet dann in seiner nächsten Sitzung über den Antrag. Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet gern unser Mitarbeiter*innenteam.

ordentliche Mitgliedschaft: 30,00 Euro
ermäßigt*: 18,00 Euro
Fördermitgliedschaft: ab 60,00 Euro
Ehrenmitgliedschaft: kostenfrei

*Azubis, Student*innen, Arbeitssuchende, Rentner*innen